Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Im Vergleich zu den Kosten eines Gerichts- oder auch Schiedsgerichtsverfahrens ist die Durchführung eines Mediationsverfahrens in wirtschaftlicher Hinsicht aller Regel deutlich günstiger. 

Warum ist dies so?

In erster Linie deshalb, weil Gerichtskosten sich - ebenso wie die Kosten hinzugezogener Rechtsanwälte - nach dem Streitwert bemessen. Dies ist bei der Mediation nicht der Fall. Mediatoren arbeiten auf der Basis von Stundenhonoraren, d.h. die Parteien zahlen lediglich den reinen Zeitaufwand, der für die Durchführung eines Verfahrens erforderlich ist. Dies - in Verbindung damit, dass Mediationen zumeist zeitnah zu einer Lösung des Konfliktes führen - gewährleistet eine kostengünstige und transparente Situation für die beteiligten Konfliktparteien.

Die Höhe des Stundensatzes für Mediatoren variiert und hängt u.a. von der Qualifikation des Mediators, seiner Erfahrung, aber auch vom Einsatzgebiet der Mediation und der Komplexität des Falles ab. Marktüblich ist in etwa eine Spannbreite von 100,00 bis 350,00 Euro/h, in der Spitze auch mehr.

Der individuelle Stundensatz wird zu Beginn des Verfahrens im Rahmen des Mediationsvertrages vereinbart.